Outokumpu Nirosta GmbH - Deutschland
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GESETZ ÜBER DAS INVERKEHRBRINGEN, DIE RÜCKNAHME UND DIE HOCHWERTIGE VERWERTUNG VON VERPACKUNGEN (VERPACKUNGSGESETZ - VerpackG) (zuletzt geändert durch Art. 6 G v. 25.10.2023 I Nr. 294)

Nach § 15 Abs. 1 S. 1 Verpackungsgesetz sind wir bei Lieferungen nach Deutschland verpflichtet, gebrauchte, restentleerte nicht systembeteiligungspflichtige Verpackungen der gleichen Art, Form und Größe wie die von uns in Verkehr gebrachten Verpackungen zurückzunehmen.

Sollten Sie die von uns an Sie gelieferte Ware in der an Sie gelieferten Form nicht mehr gewerbsmäßig in Verkehr bringen und damit Endverbraucher im Sinne von § 3 Abs. 9 Verpackungsgesetz sein, ist unsere Rücknahmepflicht auf diejenigen Verpackungen beschränkt, die von Waren stammen, die wir in unserem Sortiment führen.

Vorbehaltlich abweichender vertraglicher Regelungen sind wir verpflichtet, diese Verpackungen am Ort der tatsächlichen Übergabe oder in dessen unmittelbarer Nähe unentgeltlich zurückzunehmen. Im Rahmen wiederkehrender Belieferungen sind wir berechtigt, die Verpackungen erst bei einer der nächsten Belieferungen zurückzunehmen. Um eine reibungslose Abwicklung der Rücknahme Ihrer Verpackungen zu sichern, stimmen Sie bitte die Rückgabe größerer Verpackungsmengen vor der geplanten Rückgabe mit uns ab. Gerne können Sie sich an Ihren vertrieblichen Ansprechpartner wenden

Mit der Rückgabe von Verpackungen erleichtern Sie die Wiederverwendung und Verwertung von Verpackungen. Gleichzeitig leisten Sie mit der Rückgabe der Verpackungen einen Beitrag zur Erfüllung der europäischen Verwertungsziele nach der europäischen Verpackungsrichtlinie 94/62/EG.

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